Die Pensionszusage ist eine tickende Zeitbombe
Die Pensionszusage auch Direktzusage genannt, ist die Königsdisziplin der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist extrem komplex und bietet einzigartige Chancen, aber auch ernst zu nehmende Risiken.
Chancen
- Sanierungsfähigkeit
- Flexibilität im Aufwand für den Ansparvorgang
- Diverse Rückdeckungsmöglichkeiten
- Steueroptimierter Kapitalaufbau
- Optimale Altersversorgung für relativ geringen Aufwand
Risiken
- Falsche Konstruktion mit zivil- und steuerrechtlichen Fehlern
- Ungenügende Rückdeckung durch ungeschickte Finanzierung
- Haftungsrisiken für Steuerberater
- Bilanzielle Risiken
- Blockade einer Nachfolgeregelung
Im Wesentlichen gibt es nur zwei Haupt-Risiko-Ursachen:
- Ein gefährlicher Vertragstext und
- Eine mangelhafte oder sogar fehlende Rückdeckung. Diese beiden Risiken sind jedoch von extremer Tragweite und können unter Umständen zum völligen Verlust der Altersversorgung und zur Insolvenz Ihres Unternehmens führen.
Wenn Sie eine ältere Pensionszusage besitzen oder eine Neue abschließen wollen, sollten Sie sich unbedingt die nachfolgend skizzierten Aspekte durchlesen.
Diese Informationen sind existenziell. Wir können hier jedoch nur in Stichworten darauf eingehen. Sollten Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zu einem ausführlichen Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0 61 23-7 01 68 90 zur Verfügung.
Das müssen Sie wissen, wenn Sie eine Pensionszusage haben:
- Von den 500.000 momentan in Deutschland bestehen Pensionszusagen sind mehr als 80 Prozent defekt, d. h. mehr als 400.000 anspruchsberechtigte Personen sitzen quasi auf einer Zeitbombe.
- Der Gesetzgeber ändert die rechtlichen Grundlagen der Pensionszusage teilweise mehrfach im Jahr. Die Gültigkeit dieser Regeln tritt leider auch rückwirkend in Kraft. Das heißt, wenn Sie vor drei Jahren einen damals korrekten Vertrag mit Ihrem Unternehmen geschlossen haben, so ist er heute falsch und muss angepasst werden.
- Die existenziell notwendige Pflege von bestehenden Pensionszusagen geht über das Wissen der meisten Steuerberater hinaus und kann nur mit einem Steuer- bzw. Fachanwalt und einem Spezialisten für die Pensionszusage gewährleistet werden.
- Neuere Gesetze und Urteile sind gnadenlos. Der Steuerberater haftet u. a. sogar für Verträge, die er nicht gemacht hat.
- Auch die unbeanstandete Betriebsprüfung ist noch lange kein Freibrief.
Seit 2000 wird ein systematischer Aufbau von BAV-Soko's in den Finanzämtern betrieben.
Fazit:
Nur wenn die Pensionszusage regelmäßig gepflegt wird, lassen sich die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Das Gute: Eine defekte Pensionszusage kann in vielen Fällen repariert werden
Wenn wir mit der Pensionszusage betraut werden, handelt es sich in drei von vier Fällen um die Reparatur einer Pensionszusage und nur in einem Fall um eine Neuanlage. Wir haben diesbezüglich umfangreiche Erfahrungen und eine hervorragende Expertise.
Die Reparatur einer fehlerhaften Pensionszusage ist jedoch aufwändig und in der Regel langwieriger als eine Neuanlage. Im Fall der bereits angelaufenen Insolvenz ist eine Reparatur allerdings nicht mehr möglich.
Fehlende Rückdeckungsbeträge sind durch Umstrukturierung in den meisten Fällen noch einzuholen.
Die meisten Pensionszusagen in Deutschland sind mit Kapital-Lebens- bzw. Renten-Versicherungen rückgedeckt. Diese Versicherungen können jedoch schon seit langem ihre Prognosen zum Ablaufwert nicht erreichen und führen so regelrecht in die finanzielle Katastrophe. Eine weitere Problematik der Lebensversicherungen ist die mangelnde Dynamik, bzw. die fehlende Flexibilität der Einlagen zur Rückdeckung.
Denn in fast jedem Unternehmen gibt es schwierige Phasen und auch Zeiten mit besonders hoher Ertragskraft. Deshalb kommt der Flexibilität bei der Bedienung der Kapitalrücklagen für die PZ eine sehr wichtige Rolle zu.
Mit innovativen Rückdeckungskonzepten ist es jedoch tatsächlich möglich, das fehlende Kapital für die Bedienung der Pensionszusage zum Ablaufzeitpunkt zu erreichen und teilweise sogar aus ansonsten anfallenden Steuerbeträgen zu finanzieren.
Wie das genau möglich wird, erklären wir Ihnen gerne ausführlich.
Voraussetzungen für die perfekte Pensionszusage
Die Komplexität einer Pensionszusage bedingt die Zusammenarbeit von mindenstens 3 Spezialisten Steuerberater, Rechtsanwalt und Kapitalanlageberater - bei der Einrichtung. Hier müssen das Vertrauen und die Offenheit aller Beteiligten zueinander gegeben sein.
Die Absicherung in der rechtlichen Konstruktion hat dabei die oberste Priorität.
Die Rückstellungen in der Bilanz müssen zutreffen, es muss eine saubere Befreiung von § 181 vorliegen und es dürfen keine steuerschädlichen Vereinbarungen bzw. Zusagen vorliegen. Der Kapitalansparvorgang sollte von der Absicherung biometrischer Risiken getrennt sein.
Bei einer richtigen Sanierung einer Pensionszusage wird auch der maximale Insolvenzschutz erreicht. Eine absolute Sicherheit wird es hier jedoch nicht geben können.


