Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
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Die Pensionskasse

Die Pensionskasse gehört nicht zu unseren Favoriten für die berufliche Alterversorgung. Ähnlich wie bei der Direktversicherung fehlt hier die Sicherheit durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG).

Wie bei allen klassischen Modellen der betrieblichen Altersversorgung verbleiben auch nach 2008 die Vorteile aus den sozialversicherungsfreien Beitragsanteilen, sofern es sich dabei um Entgeltumwandlung handelt. Die Steuerfreiheit nach § 3/63 EStG bleibt im Rahmen der geltenden Höchstsätze erhalten.

Wie bei U-Kasse, Pensionskasse und Pensionsfonds können Versorgungsleistungen frühestens mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Einen für alle Betriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen optimalen Durchführungsweg der BAV gibt es nicht. Alle Durchführungswege haben unterschiedliche Eigenschaften, die sich je nach den betriebsspezifischen und persönlichen Situationen vor- oder nachteilig auswirken können. Deshalb ist eine sorgfältige Abwägung der Eigenschaften im Einzelfall erforderlich.