Die Direktversicherung (DV)
Die Direktversicherung ist eine in kleineren und mittleren Betrieben weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie zeichnet sich durch einfache Abwicklung und unkomplizierte steuerliche Behandlung aus.
Ähnlich wie bei Pensionskassen fehlt hier die Sicherheit durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG).
Weiterhin war es bis vor kurzem für den Arbeitnehmer prinzipiell nicht möglich Sonderzahlungen (außer Weihnachtsgeld bzw Urlaubsgeld), die nicht zum privaten Verbrauch benötigt wurden zur Leistungserhöhung einzubringen, ohne dabei den Vorteil der SV-Ersparnis nutzen zu können. Da dies von Versicherungen als Wettbewerbsnachteil erkannt wurde, werden jedoch zunehmend flexiblere Versicherungsmodelle angeboten.
Wie bei allen klassischen Modellen der betrieblichen Altersversorgung verbleiben auch nach 2008 die Vorteile aus den sozialversicherungsfreien Beitragsanteilen, sofern es sich dabei um Entgeltumwandlung handelt. Die Steuerfreiheit nach § 3/63 EStG bleibt im Rahmen der geltenden Höchstsätze erhalten.
Wie bei U-Kasse, Pensionskasse und Pensionsfonds können Versorgungsleistungen frühestens mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Da die Direktversicherung einer üblichen Lebensversicherung weitestgehend entspricht hat sie auch deren Nachteile im Wertzuwachs.
Einen für alle Betriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen optimalen Durchführungsweg der BAV gibt es nicht. Alle Durchführungswege haben unterschiedliche Eigenschaften, die sich je nach den betriebsspezifischen und persönlichen Situationen vor- oder nachteilig auswirken können. Deshalb ist eine sorgfältige Abwägung der Eigenschaften im Einzelfall erforderlich.


