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Neuberechnung der Pensionszusagen erforderlich

Seit dem 28.11.2008 gelten für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) neue steuerliche Regelungen für Pensionszusagen. Das neue Mindest-Pensionsalter für beherrschende GGF beträgt:

Für schwer behinderte Menschen gelten niedrigere Mindest-Pensionsalter.

Durch die Verteilung des Finanzierungsaufwands über einen bis zu zwei Jahre längeren Zeitraum fällt der Pensionsrückstellungsverlauf insgesamt niedriger aus. Zusätzlich zur Verringerung der Rückstellungen nach 6a EStG kann es durch die steuerlich bedingte Änderung des Pensionsalters zu unterschiedlich hohen Rückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz kommen. 

Durch eine wertgleiche Anpassung der Pensionszusage kann die Reduzierung der Pensionsrückstellungen in den meisten Fällen weitgehend vermieden werden. Deshalb empfiehlt sich eine Anpassung der Zusage vor Jahresende.

Wenn Sie uns mittels eines dauernden Betreuungsmandats beauftragt haben, erhalten Sie zusätzlich zum klassischen Gutachten die einfache Berechnung der neuen Werten zur Angabe der Änderungen auf Grund der EStÄR für nur 150,00 Euro.

Allen Mandanten ohne Betreuungsmandat bieten wir folgende Leistungen an:
Berechnung der Veränderung der Rückstellungswerte auf Grund EStÄR per Bilanzstichtag bei einfachen Zusagen/bei komplexen Zusagen (zweifache Berechnung, inkl. Vorschlag zur Anpassung der Leistungshöhe und kurze Stellungnahme sowie versicherungsmathematisches Gutachten, keine Angabe von Barwert-, Rückstellungs- und Leistungsverläufen) 220 €/340 €
Berechnung und Darstellung der detaillierten Barwert-, Rückstellungs- und Leistungsverläufe auf Grund der EStÄR bis zum jeweiligen Pensionsalter bei einfachen Zusagen/bei komplexen Zusagen (zwei Berechnungen je Bilanzstichtag, inkl. Vorschlag zur Anpassung der Leistungshöhe und Stellungnahme sowie versicherungsmathematisches Gutachten zum aktuellen Bilanzstichtag) 550 €/750 € (alle Preise zzgl. MwSt.).

Steuerberater und Mandanten verwenden hierzu bitte den beiliegenden Auftrag und senden diesen samt notwendigen Unterlagen an uns zurück oder direkt an Dr. Schade GmbH nach Dortmund.

Laden Sie sich hier das Formblatt für den Auftrag zur "Analyse von Pensionszusagen und der Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten" (PDF-Datei, 142 KB) herunter.

Ihre Fragen beantworte ich gerne unter 06123-7016890 oder per E-Mail.